skip to Main Content

Anhörung zu AVO-FINMA und FINMA-Rundschreiben sowie Information über SST-Erleichterungen

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gibt heute ein Revisionspaket in Anhörung. Dieses umfasst eine Teilrevision der Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA (AVO-FINMA) sowie eine Reihe von FINMA-Rundschreiben. Die Revision ist nötig, um die vom Bundesrat am 1. Juli 2015 in Kraft gesetzte revidierte Aufsichtsverordnung (AVO) auf unterer Regulierungsstufe weiter auszuführen. Daneben informiert die FINMA, dass die 2012 gewährten temporären SST-Erleichterungen Ende 2015 auslaufen und nicht erneuert werden. Einige erleichternde Massnahmen überführt die FINMA in die permante Regulierung.

Der Bundesrat setzte am 1. Juli 2015 die revidierte Aufsichtsverordnung AVO in Kraft. Die Revision der AVO war ein wichtiger Baustein, damit die EU-Kommission das Versicherungsaufsichtssystem der Schweiz am 5. Juni 2015 als gleichwertig mit der in der EU massgeblichen Solvenz-II-Richtlinie anerkannte (siehe Link). Mit dem Revisionspaket sollen die AVO-FINMA sowie die FINMA-Rundschreiben der revidierten AVO angepasst werden. In diesem Rahmen erlässt die FINMA auch zwei neue Rundschreiben. Die Anhörung des Revisionspakets dauert bis zum 19. August 2015. Die Inkraftsetzung der Rundschreiben ist für den 1. Januar 2016 geplant.

Weiterlesen

Back To Top