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Der BVG-Mindestzinssatz 2015 ist zu hoch

Der heute vom Bundesrat festgelegte BVG-Mindestzinssatz 2015 von 1,75 Prozent ist aus Sicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV zu hoch. 1,25 Prozent wären angemessen gewesen. Der Bundesrat hätte sich bei seinem Entscheid stärker an den realen Erträgen sicherer Anlagen orientieren sollen.

Der Bundesrat hat heute entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2015 bei 1,75 Prozent zu belassen. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist dieser Satz zu hoch. Eine Anpassung wäre angezeigt gewesen – vor allem aufgrund anhaltend tiefer Renditen bei festverzinslichen Wertpapieren und der erwarteten volatilen Entwicklung an den Finanzmärkten.

 

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