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FINMA genehmigt Mindeststandards für das Business Continuity Management

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Mindeststandards des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für das Business Continuity Management (BCM) als Selbstregulierung anerkannt (nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG). Die Selbstregulierung trat am 1. Oktober 2015 in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2017.

BCM-Mindeststandards dienen dem Ziel, dass Versicherer auch in ausserordentlichen Situationen in der Lage sind, ihre Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten. Um dies sicher zu stellen,  haben sie entsprechende Massnahmen zu ergreifen und die Fortführung kritischer Prozesse im Rahmen eines umfassenden und angemessenen Risikomanagements zu gewährleisten.

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