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Sta­bi­li­sie­rung der AHV er­for­dert mehr Rea­li­täts­sinn

Am 3. Juli hat der Bundesrat die Eckwerte für die Botschaft zur Reform «Stabilisierung der AHV» verabschiedet. In den zentralen Punkten weichen diese kaum von den Vorschlägen des Vernehmlassungsentwurfes vom Juni 2018 ab. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage und den Perspektiven der ersten Säule hätte der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) vom Bundesrat realitätsnähere Vorschläge erwartet.

Die Reform «Stabilisierung der AHV» soll das finanzielle Gleichgewicht der AHV sichern und das Rentenniveau erhalten. Der Bundesrat hat am 3. Juli die Eckwerte für die Botschaft zu dieser Reform verabschiedet. Dabei hat er zum wiederholten Male festgehalten, dass die Reform «Stabilisierung der AHV» auch nach der Annahme der AHV-Steuervorlage (STAF) im Mai 2019 notwendig bleibt. Mit den am Mittwoch veröffentlichten Eckwerten für die Botschaft der Reform «Stabilisierung der AHV» wird der Bundesrat allerdings den Herausforderungen für die AHV nicht gerecht.

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