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Anpassung der Umwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge

Der politisch festgelegte Umwandlungssatz für die Verrentung des obligatorischen Altersguthaben entspricht nicht mehr der gestiegenen Lebenserwartung und den makroökonomischen Bedingungen. In der anhaltenden Tiefzinssituation erschweren diese regulatorischen Vorgaben die Erwirtschaftung der notwendigen Renditen, wodurch Pensionskassen zunehmend unter Druck geraten. Die Baloise steht nach wie vor zum Modell der Vollversicherung im BVG. Um aber die Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten zu reduzieren und die Renten langfristig zu sichern, ist eine schrittweise Senkung der Umwandlungssätze bis 2023 notwendig.

Die Basler Versicherungen stehen mit ihren Bâloise-Sammelstiftungen weiterhin zum Vollversicherungsmodell in der beruflichen Vorsorge, denn dieses Modell stellt für einen grossen Teil der Schweizer Wirtschaft die angemessene Lösung dar; gemäss Schätzungen des SVV verfügt rund jeder dritte Arbeitgeber über eine Vollversicherungslösung. Jedoch muss die Baloise aufgrund der Verschärfung der Rahmenbedingungen und der anhaltenden Tiefzinssituation die Ausgestaltung der Beruflichen Vorsorge anpassen. Seit Jahren ringt die Politik um eine mehrheitsfähige Lösung zur nachhaltigen Stabilisierung der Altersvorsorge. Ende November letzten Jahres hat der Bundesrat seine Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge veröffentlicht. Im Zentrum steht die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent.

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