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Swiss Life passt die Umwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge weiter an

Die berufliche Vorsorge steht aufgrund des Tiefzinsumfelds, der steigenden Lebenserwartung und des anhaltenden Reformstaus vor grossen Herausforderungen. Um diesen Realitäten gerecht zu werden, passt Swiss Life die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab 2022 weiter an. Swiss Life reduziert so die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern.

Als bedeutende Anbieterin von Lösungen in der beruflichen Vorsorge stellt Swiss Life sicher, dass sie die von den KMU weiterhin stark nachgefragte Vollversicherung langfristig zur Verfügung stellen kann. «Die Garantien, die wir mit der Vollversicherung für die Schweizer KMU erbringen, sind von fundamentaler gesamtwirtschaftlicher Bedeutung», sagt Hans-Jakob Stahel, Leiter Unternehmenskundengeschäft. «Swiss Life passt die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab dem 1. Januar 2022 den gegebenen ökonomischen, demografischen und regulatorischen Rahmenbedingungen weiter an, um die Leistungsversprechen auch in Zukunft und unter Berücksichtigung der Interessen aller Versicherten sicherzustellen.» Die massgebenden, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG werden jederzeit eingehalten. Bestehende Renten bleiben unverändert.

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