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Mindestzinssatz: Der Bundesrat stösst seine BVG-Experten vor den Kopf

Der Bundesrat hat entschieden, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2019 bei 1,0 Prozent zu belassen. Mit diesem Entscheid missachtet er erstmals seit über zehn Jahren die Empfehlung seiner Experten, die eine Senkung auf 0,75 Prozent vorgeschlagen hatten. Der Bundesrat hat dabei sämtliche bis anhin massgebenden Indikatoren negiert und einen sachlich nicht nachvollziehbaren politischen Entscheid getroffen.

Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz letztmals per Anfang 2017 gesenkt. Seither beträgt er 1,0 Prozent. Die beiden Formeln, die damals von den Experten der BVG-Kommission für ihre Empfehlung an den Bundesrat herangezogen worden waren, indizierten einen Wert von 0,74 beziehungsweise 0,90 Prozent. Per Anfang 2018 verzichtete der Bundesrat auf eine Überprüfung des BVG-Mindestzinssatzes, obwohl die erwähnten Formeln nur noch Werte von 0,48 beziehungsweise 0,56 Prozent lieferten. Für 2019 indizieren die beiden Formeln sogar nur noch 0,35 beziehungsweise 0,36 Prozent.

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