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Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen

Am 25. März 2015 hat der Bundesrat beschlossen, die teilrevidierte Aufsichtsverordnung (AVO) am 1. Juli 2015 in Kraft zu setzen. Damit ergeben sich Änderungen in der Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen sowie der Versicherungsgruppen und -konglomerate.

 

Wesentliche Änderungen erfahren insbesondere die Bereiche Solvabilität, qualitatives Risikomanagement und Offenlegung. Daneben erfolgen Anpassungen bei den versicherungstechnischen Rückstellungen, dem gebundenen Vermögen und der Vermittleraufsicht sowie bei einigen branchenspezifischen Bestimmungen.

 

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