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Fünf Punk­te, die sich mit der BVG-Re­form än­dern sol­len

Seit Jahren verlangt der Schweizerische Versicherungsverband SVV, dass die Stabilisierung der Altersvorsorge von der Politik rasch und zielgerichtet an die Hand genommen wird. Ein Reformvorschlag des Bundesrates für die zweite Säule liegt nun auf dem Tisch.

Den Kern der Reform bilden die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt und die Einführung eines Beitrages zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie. Letzterer wird zur Finanzierung der weiterhin anfallenden Verrentungsverluste benötigt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV beurteilt diese Massnahmen als zwingend und befürwortet sie dementsprechend in der vorgeschlagenen Form vorbehaltlos.

Die Vorschläge des Bundesrates zur Reduktion des Koordinationsabzuges und die neuen Ansätze für die Altersgutschriften zielen richtigerweise darauf ab, das Leistungsniveau des BVG bei voller Beitragsdauer trotz Senkung des Umwandlungssatzes zu erhalten. Der SVV begrüsst diese Zielsetzung ausdrücklich. Er sieht jedoch Optimierungsbedarf bei der Ausgestaltung der Ausgleichsmassnahmen.

 

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