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Ma­xi­ma­ler ist nicht im­mer op­ti­ma­ler Kun­den­schutz

Die Privatassekuranz ist eine der am strengsten regulierten Branchen. Michael Müller, Vizepräsident des Versicherungsverbandes SVV sowie CEO Schweiz der Baloise Group zeigt auf, wie Regulierung, Konsumentenschutz und Versicherungspraxis ineinander greifen. Eine Standortbestimmung aus Sicht der Versicherer.

Gleich zwei Versicherungsgesetze werden aktuell einer Revision unterzogen: das Versicherungsvertragsgesetz VVG und das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG. Ja, die Privatassekuranz hat zwei eigene Gesetze. Das macht aus ihr eine der Branchen, die am strengsten reguliert ist. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherer und Kunden. Und zwar für alle Kunden – das heisst für Privatkunden und Unternehmenskunden. Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt dagegen die Aufsicht. Dies mit dem Ziel, die Kunden vor der Insolvenz eines Versicherers und vor Missbräuchen zu schützen. Diese zwei Gesetze werden durch weitere staatliche Schutznormen ergänzt: Die Aufsichtsverordnung regelt Detailfragen der Aufsicht und die FINMA beaufsichtigt die Versicherer und ist mit Verordnungen sowie Rundschreiben auch regulierend tätig.

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