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Weitere Straffung der Regulierung im Versicherungsbereich

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zu verschiedenen Rundschreiben im Versicherungsbereich. Das Revisionspaket umfasst vier FINMA-Rundschreiben und strafft insgesamt die Regulierung. Die Revision schliesst die im letzten Jahr begonnene Überarbeitung der Versicherungsregulierung ab.

Der Bundesrat setzte am 1. Juli 2015 die revidierte Aufsichtsverordnung AVO in Kraft. Die Revision der AVO war ein wichtiger Baustein, damit die EU-Kommission das Versicherungsaufsichtssystem der Schweiz am 5. Juni 2015 als gleichwertig mit der in der EU massgeblichen Solvenz-II-Richtlinie anerkannte (siehe Link). Mit einem ersten Revisionspaket passte die FINMA die Aufsichtsverordnung-FINMA sowie eine Reihe von Rundschreiben der revidierten bundesrätlichen Aufsichtsverordnung an (siehe Link). Mit dem nun folgenden zweiten Revisionspaket wird diese Anpassung abgeschlossen. Die Anhörung dauert bis zum 12. Juli 2016. Die Inkraftsetzung der Rundschreiben ist für den 1. Januar 2017 geplant.

Das Revisionspaket enthält ein neues sowie drei total revidierte Rundschreiben, wobei ein Rundschreiben aufgehoben wird:

  • FINMA-Rundschreiben 2017/XX „Geschäftspläne Versicherer“ (neu)
  • FINMA-Rundschreiben 2017/XX „Corporate Governance Versicherer“ (revidiert)
  • FINMA-Rundschreiben 2017/XX „SST“ (revidiert)
  • FINMA-Rundschreiben 2017/XX „Verantwortlicher Aktuar“ (revidiert)

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